Im Krankenhaus will man ganz sichergehen, dass niemand sich anstecken kann, weder die Patient:innen noch die Besuchenden. An manchen Tagen dürfen nur Polizei und Bestatter:innen hinein während vor den Toren immer wieder Angehörige warten und zu den Fenstern des Gebäudes winken, das für sie jetzt mehr wie eine Festung wirkt, als wie ein Ort zum gesund werden. Beim Besuchsrecht gibt es keine Ausnahmen, auch nicht für diejenigen, die im Sterben liegen – egal, ob sie die neue Krankheit haben oder etwas Anderes.